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Kläger muss Gerichtskosten zahlen, weil er Kaution verweigerte

Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs erzwingen. Weil er eine verlangte Kaution nicht zahlte, scheiterte er auf ganzer Linie.

Publikationsdatum: 05. August 2026

Ein Mann erstattete Anzeige wegen mutmasslichen Amtsmissbrauchs gegen Unbekannte. Die Staatsanwaltschaft Zürich lehnte es im März 2026 ab, eine Strafuntersuchung einzuleiten. Der Mann wehrte sich dagegen beim Zürcher Obergericht.

Das Obergericht forderte ihn auf, innerhalb einer gesetzten Frist eine Sicherheitsleistung – eine sogenannte Prozesskaution – zu hinterlegen. Wer eine solche Kaution nicht bezahlt, riskiert, dass auf seine Eingabe gar nicht erst eingegangen wird. Der Mann zahlte die Kaution nicht, erklärte ausdrücklich, er werde dies auch nicht tun, und verlangte stattdessen, das Gericht solle die Anordnung überprüfen und das Verfahren ohne weitere Verzögerung weiterführen. Das Obergericht trat daraufhin auf seine Eingabe nicht ein.

Der Mann gelangte ans Bundesgericht. Dort hätte er darlegen müssen, weshalb der Entscheid des Obergerichts fehlerhaft war. Insbesondere hätte er erklären müssen, ob und warum er im kantonalen Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege – also um Befreiung von der Kautionspflicht – ersucht hatte und ob die Voraussetzungen dafür erfüllt gewesen wären. All das tat er nicht. Seine Eingabe ans Bundesgericht enthielt keine ausreichende Begründung.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein. Das Gesuch des Mannes, das Verfahren auf Staatskosten führen zu dürfen, wurde ebenfalls abgewiesen, da sein Vorgehen von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.

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Urteilsnummer: 7B_611/2026

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