Im Juni 2021 stürzte ein Mann in Zürich mit seinem Elektrofahrrad und verletzte sich erheblich. Vier Jahre später erstattete er Strafanzeige gegen Unbekannt: Er behauptete, ein Autofahrer habe ihn touchiert, woraufhin er in eine Tramschiene geraten sei. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat lehnte es jedoch ab, eine Strafuntersuchung einzuleiten.
Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid. Es hielt fest, dass die damals befragten Zeugen – ein Autofahrer und ein Fussgänger – übereinstimmend und klar angegeben hatten, es habe keine Dritteinwirkung gegeben. Die Darstellung des Velofahrers erscheine vor diesem Hintergrund nicht plausibel. Zudem sei kaum damit zu rechnen, dass fast fünf Jahre nach dem Vorfall noch neue Erkenntnisse auftauchen könnten.
Der Velofahrer zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Er gab an, er wolle «endlich eine Richtigstellung» zu seinem Unfall und den Verletzungsfolgen, unter denen er noch immer leide. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Entscheid des Obergerichts lieferte er jedoch nicht. Er erklärte weder, welche Fehler die Vorinstanz gemacht haben soll, noch begründete er seinen Standpunkt in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht hinreichend.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb gar nicht erst ein. Das Gesuch des Velofahrers, von den Verfahrenskosten befreit zu werden, wurde ebenfalls abgelehnt – sein Rechtsmittel sei von vornherein aussichtslos gewesen. Er muss Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.