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Verurteilter Geldwäscher muss Strafe akzeptieren

Ein Mann stellte seiner Schwester Konten zur Verfügung, um Betrugsgelder zu verstecken. Er bleibt wegen Geldwäscherei verurteilt.

Publikationsdatum: 05. August 2026

Ein Mann stellte seiner Schwester zwischen 2014 und 2016 zwei Privatkonten zur Verfügung. Darauf wurden insgesamt 58'400 Franken überwiesen, die seine Schwester und deren Komplizin durch Betrug von einem Geschädigten erlangt hatten. Der Mann hob einen Teil des Geldes bar ab und übergab es seiner Schwester. Zudem nahm er einmal einen Barbetrag von 7'300 Franken entgegen und leitete auch diesen weiter. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn wegen mehrfacher Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe und verpflichtete ihn, dem Geschädigten 28'329 Franken Schadenersatz zu zahlen.

Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und machte geltend, er sei davon ausgegangen, das Geld stamme aus legalen Provisionen seiner Schwester. Sie habe die Gelder auf sein Konto überwiesen, um sie vor Pfändungen durch ihre Gläubiger zu schützen. Er habe nicht gewusst, dass das Geld aus einem Betrug stammte. Diesen Irrtum liess das Gericht jedoch nicht gelten: Selbst wenn seine Darstellung stimmte, hätte er gewusst, dass er dabei half, Geld vor Gläubigern zu verstecken – was ebenfalls eine schwere Straftat darstellt. Damit war die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Geldwäscherei auch nach seiner eigenen Version des Geschehens erfüllt.

Der Verurteilte beanstandete zudem die Kostenverteilung. Da ihm letztlich nur ein Teil der ursprünglich angeklagten Geldwäschereihandlungen nachgewiesen werden konnte und sich der Deliktsbetrag halbierte, verlangte er, nur rund 20 Prozent der Verfahrenskosten tragen zu müssen. Das Gericht folgte dem nicht. Es hielt fest, dass alle Untersuchungshandlungen in einem engen Zusammenhang standen und der Aufwand nicht sauber aufgeteilt werden konnte. Das Obergericht hatte ihm bereits eine Reduktion auf drei Viertel der Kosten gewährt, was als angemessen beurteilt wurde.

Die obersten Richter wiesen die Beschwerde vollumfänglich ab. Der Verurteilte muss die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen. Die Verurteilung wegen mehrfacher Geldwäscherei und die Schadenersatzpflicht gegenüber dem Betrugsopfer bleiben bestehen.

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Urteilsnummer: 6B_905/2025

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