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Schuldner scheitert mit Staatsverweigerer-Argumenten vor Gericht

Ein Mann versuchte, Betreibungen mit Argumenten aus dem Staatsverweigerer-Umfeld abzuwehren. Die Richter traten auf seine Eingabe gar nicht erst ein und bürdeten ihm die Kosten auf.

Publikationsdatum: 05. August 2026

Das Betreibungsamt Bremgarten hatte einem Mann im Januar 2026 per öffentlicher Bekanntmachung mitgeteilt, dass bereits im Oktober 2025 in seiner Abwesenheit eine Pfändung vollzogen worden war. Der Grund für die öffentliche Bekanntmachung: Der Mann hatte sich der Zustellung von Betreibungsurkunden beharrlich entzogen, weshalb das Amt auf diesen Weg ausweichen musste. Die Kosten dafür wurden ihm auferlegt.

Der Mann wehrte sich gegen dieses Vorgehen und zog den Fall durch mehrere Instanzen. Vor dem Bezirksgericht Bremgarten und anschliessend vor dem Obergericht des Kantons Aargau blieb er erfolglos. Das Obergericht stellte fest, dass weder das Betreibungsamt noch das Bezirksgericht einen Fehler begangen hatten. Es bezeichnete sein Vorgehen als mutwillig und querulatorisch und verhängte zusätzlich eine Busse von 500 Franken.

Vor Bundesgericht wiederholte der Mann wörtlich Teile seiner früheren Eingaben und stützte sich auf Argumente, die aus dem Umfeld sogenannter Staatsverweigerer-Bewegungen stammen. Er behauptete unter anderem, dass unterschiedliche Schreibweisen seines Namens verschiedene «Personen» darstellten, und verlangte, nur unter einer bestimmten Namensform geführt zu werden. Das Bundesgericht liess diese Argumentation nicht gelten und trat auf die Eingabe gar nicht erst ein – sie enthalte offensichtlich keine hinreichende Begründung und sei zudem rechtsmissbräuchlich.

Die Gerichtskosten von 1'500 Franken hat der Mann zu tragen. Sein Antrag, das Verfahren vorläufig auszusetzen, wurde damit hinfällig.

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Urteilsnummer: 5A_687/2026

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