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Verunfallter darf Arzt nicht ohne Schadensangabe einklagen

Ein Mann klagte nach einer Knieoperation auf Schadenersatz, ohne den Betrag zu nennen. Die Richter wiesen die Klage ab – er hätte den Schaden beziffern müssen.

Publikationsdatum: 06. August 2026

Nach einem Arbeitsunfall wurde ein Mann mehrfach am rechten Knie operiert. Er ist überzeugt, dass der behandelnde Arzt bei einem der Eingriffe einen Fehler beging und zu viel Knochen entfernte. Als Folge soll sein Bein verkürzt worden sein, er leide unter starken Schmerzen und könne nicht mehr arbeiten. Der Mann reichte deshalb Klage gegen den Arzt und die Klinik ein und forderte Schadenersatz sowie eine Genugtuung von mindestens 50'000 Franken.

Allerdings verzichtete er darauf, den geforderten Schadenersatz konkret zu beziffern. Er wollte zunächst durch ein Gutachten klären lassen, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt – erst danach sollte der finanzielle Schaden ermittelt werden. Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden trat auf die Klage nicht ein, weil der Mann nicht dargelegt hatte, warum ihm eine Bezifferung unmöglich oder unzumutbar sei. Das Obergericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes nun ebenfalls ab. Es hielt fest, dass eine Klage ohne Schadensangabe nur dann zulässig ist, wenn die klagende Partei konkret begründet, weshalb ihr die Bezifferung objektiv nicht möglich oder zumutbar ist. Der Mann hätte zumindest angeben müssen, was er vor dem Unfall verdiente, welche Leistungen er seither erhalten hat und wie stark er im Alltag eingeschränkt ist. Diese Angaben wären ihm ohne Weiteres möglich gewesen. Auch eine Teilklage – die er explizit eingereicht hatte – setzt voraus, dass der eingeklagte Betrag genannt wird.

Das Gericht betonte zudem, dass der Mann einen falschen Weg gewählt habe: Wer zunächst nur klären will, ob ein Arzt korrekt vorgegangen ist, kann dafür ein sogenanntes vorsorgliches Beweisverfahren beantragen – ohne gleich Klage einzureichen. Wer hingegen direkt klagt, muss seinen Anspruch von Anfang an beziffern oder schlüssig darlegen, warum ihm das nicht möglich ist. Der Mann muss die Gerichtskosten von 3'000 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 4A_605/2025

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