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Zwei Anzeiger kommen mit Vorwürfen gegen Staatsanwalt nicht durch

Zwei Personen erstatteten Strafanzeige gegen einen Oberstaatsanwalt-Stellvertreter – ohne Erfolg. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil die Begründung unverständlich war.

Publikationsdatum: 06. August 2026

Zwei Personen reichten im August 2025 eine Strafanzeige gegen einen Oberstaatsanwalt-Stellvertreter des Kantons Obwalden ein und warfen ihm verschiedene Delikte vor. Die Staatsanwaltschaft Obwalden lehnte es im November 2025 ab, überhaupt eine Untersuchung einzuleiten. Die beiden Anzeigeerstatter fochten diese Entscheidung beim Obergericht des Kantons Obwalden an.

Das Obergericht trat auf ihre Eingabe nicht ein, weil die Begründung unverständlich war. Die beiden erhielten zwar die Möglichkeit, ihre Eingabe zu verbessern und eine nachvollziehbare Begründung nachzureichen. Doch auch das zweite Schreiben enthielt laut Obergericht keine klare Auseinandersetzung mit der Frage, warum die Staatsanwaltschaft die Untersuchung hätte aufnehmen müssen. Stattdessen erhoben die beiden weitschweifige Vorwürfe gegen verschiedene Personen und Behördenmitglieder und sprachen von einer «beispiellosen Straftatenkette» sowie von Menschenrechtsverletzungen gegen sich – was den Eindruck erweckte, sie sähen sich als Opfer einer Verschwörung.

Gegen den Entscheid des Obergerichts gelangten die beiden ans Bundesgericht. Auch dort kamen sie jedoch nicht weiter. Die zuständige Bundesrichterin hielt fest, dass eine Beschwerde ans Bundesgericht eine klar begründete Darlegung enthalten muss, inwiefern der angefochtene Entscheid falsch ist. Diesem Erfordernis kamen die beiden nicht nach. Sie behaupteten lediglich, das Obergericht habe ihre Einwände nicht richtig geprüft, zeigten aber nicht konkret auf, wo der Fehler liegen soll.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde deshalb nicht ein. Die Verfahrenskosten von 800 Franken müssen die beiden gemeinsam tragen.

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Urteilsnummer: 7B_655/2026

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