Ein Gefangener aus dem Kanton Zug hatte sich gegen eine Entscheidung des Vollzugs- und Bewährungsdienstes gewehrt, die seine bedingte Entlassung betraf. Er reichte Anfang Juni 2026 beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, um die Entscheidung der kantonalen Behörden anfechten zu lassen.
Rund zehn Tage nach Einreichung seiner Beschwerde zog der Gefangene diese jedoch wieder zurück. Damit erklärte er, nicht mehr auf einer gerichtlichen Überprüfung zu bestehen. Über die Gründe für diesen Rückzug ist nichts bekannt.
Da die Beschwerde zurückgezogen wurde, musste das Bundesgericht inhaltlich nicht mehr darüber entscheiden. Das Verfahren wurde schlicht abgeschrieben, also formell beendet. Gerichtskosten wurden dem Gefangenen keine auferlegt.