Ein Mann aus dem Raum Winterthur war wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden sowie wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung in ein Strafverfahren verwickelt. Im Mai 2026 hatte das Bundesgericht zwei seiner Beschwerden nicht behandelt, weil er die gesetzlichen Begründungsanforderungen offensichtlich nicht erfüllt hatte. Gegen diese beiden Entscheide wollte er nun eine erneute Überprüfung erwirken.
Grundsätzlich gilt: Urteile des Bundesgerichts werden am Tag ihrer Ausfällung rechtskräftig und können danach nur in eng begrenzten Ausnahmefällen nochmals überprüft werden. Wer eine solche Überprüfung beantragt, muss genau darlegen, welcher gesetzlich vorgesehene Grund dafür vorliegt und weshalb das frühere Urteil fehlerhaft sein soll. Fehlt diese Begründung, wird der Antrag nicht behandelt.
Im vorliegenden Fall konnte der Beschuldigte diese Anforderungen nicht erfüllen. Bezüglich der Untersuchungshaft wiederholte er im Wesentlichen seine bereits bekannten Argumente gegen eine angebliche Fluchtgefahr – diese hatte das Gericht aber bereits zuvor als ungenügend beurteilt. Seine weiteren Einwände, etwa zur Neuorganisation des Pikettdienstes bei der Staatsanwaltschaft oder zur angeblich falschen Bezeichnung seiner früheren Eingabe als «undatiert», betrafen nicht die Gründe, weshalb das Gericht damals nicht auf seine Beschwerde eingetreten war. Zum zweiten Verfahren – dem Strafbefehl wegen Ungehorsams – erklärte er mit keinem Wort, weshalb eine erneute Überprüfung gerechtfertigt wäre.
Die Richter traten auf beide Anträge nicht ein. Das Gesuch um Befreiung von den Gerichtskosten wurde abgewiesen, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren. Der Beschuldigte muss reduzierte Gerichtskosten von 900 Franken bezahlen.