Ein Versicherter hatte sich mit der IV-Stelle Schwyz über seine Invalidenversicherung gestritten. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz im Dezember 2025 zu seinen Ungunsten entschieden hatte, zog er den Fall ans Bundesgericht weiter.
Doch noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über die Sache entscheiden konnte, zog der Versicherte seine Eingabe im Juli 2026 selbst zurück. Einen Grund für den Rückzug nannte er nicht.
Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin formell ein. Da der Versicherte den Fall freiwillig zurückgezogen hatte, wurden ihm keine Gerichtskosten auferlegt.