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Kläger zahlt Gerichtsgebühr nicht – sein Fall wird nicht behandelt

Ein Mann aus dem Wallis bezahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht. Deshalb tritt das Bundesgericht auf seine Klage nicht ein.

Publikationsdatum: 07. August 2026

Ein Mann aus dem Kanton Wallis hatte ein Urteil des Walliser Kantonsgerichts vom 7. April 2026 beim Bundesgericht angefochten. Dabei handelte es sich um einen zivilrechtlichen Streit mit einer anderen Person. Um das Verfahren zu eröffnen, wurde er aufgefordert, bis zum 5. Juni 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten – eine übliche Anforderung, bevor ein Gericht einen Fall behandelt.

Da der Mann die Zahlung nicht fristgerecht leistete, erhielt er mit Verfügung vom 10. Juni 2026 eine letzte Nachfrist bis zum 25. Juni 2026. Auch diese Frist liess er ungenutzt verstreichen, ohne den Betrag zu überweisen.

Das Bundesgericht stellte daraufhin fest, dass auf die Klage nicht eingetreten werden kann. Wer einen verlangten Kostenvorschuss auch nach einer zweiten Frist nicht bezahlt, hat keinen Anspruch darauf, dass sein Fall inhaltlich geprüft wird – so sieht es das Bundesgerichtsgesetz ausdrücklich vor. Das Gericht wandte dabei ein vereinfachtes Verfahren an, das für offensichtliche Fälle dieser Art vorgesehen ist.

Zusätzlich muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Eine Entschädigung an die Gegenpartei wurde nicht zugesprochen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_89/2026

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