Symbolbild

Versicherter scheitert mit Betrugsanzeige gegen seine Krankenkasse

Ein Mann erstattete Anzeige wegen Betrugs gegen seine Krankenkasse – ohne Erfolg. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil sie ungenügend begründet war.

Publikationsdatum: 07. August 2026

Ein Versicherter aus dem Tessin erstattete Ende April 2026 Strafanzeige wegen Betrugs gegen seine Krankenkasse. Auslöser waren Betreibungsverfahren, die die Kasse gegen ihn eingeleitet hatte. Die Tessiner Staatsanwaltschaft lehnte es jedoch ab, ein Strafverfahren zu eröffnen, und stellte die Sache ein.

Der Mann wehrte sich gegen diese Entscheidung und gelangte an die kantonale Beschwerdeinstanz. Diese trat auf seine Eingabe jedoch nicht ein, weil sie die formellen Anforderungen nicht erfüllte. Damit blieb ihm auch auf kantonaler Ebene eine inhaltliche Prüfung seines Anliegens verwehrt.

Daraufhin zog der Versicherte den Fall ans Bundesgericht weiter und beantragte, die Sache solle zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werden. Da er sich die Verfahrenskosten nicht leisten konnte, ersuchte er zudem um unentgeltliche Rechtspflege. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass seine Eingabe den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht genügte. Er hätte erklären müssen, weshalb die kantonale Instanz das Recht verletzt habe, als sie auf seine Beschwerde nicht eintrat – dazu schwieg er sich aber vollständig aus.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil die Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die reduzierten Gerichtskosten von 500 Franken hat der Versicherte selbst zu tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_804/2026

Zurück zur Hauptseite