Die Thurgauer Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zusammen mit weiteren Personen im grossen Stil mit Kokain und Cannabis gehandelt zu haben und dabei eine führende Rolle gespielt zu haben. Zudem bestehen Verdachtsmomente wegen Förderung der Prostitution beziehungsweise Menschenhandels sowie Geldwäscherei. Der Mann wurde im September 2025 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft, die mehrfach verlängert wurde. Gegen die letzte Verlängerung bis Mitte Juni 2026 wehrte er sich vor dem Thurgauer Obergericht – ohne Erfolg.
Vor Bundesgericht machte der Beschuldigte geltend, die Haftbegründung sei unzureichend gewesen und die Fluchtgefahr werde überschätzt. Er verwies auf seine neunjährige Aufenthaltsdauer in der Schweiz, sein soziales und familiäres Netz sowie seine selbständige Erwerbstätigkeit. Ausserdem sei der Verdacht wegen Menschenhandels nicht erhärtet worden, weshalb die Straferwartung tiefer ausfalle. Statt weiterer Haft beantragte er Ersatzmassnahmen: eine Kaution von 30'000 Franken, eine Meldepflicht sowie ein Kontaktverbot gegenüber zwei Mitbeschuldigten.
Die Bundesrichter folgten diesen Argumenten nicht. Sie bestätigten die erhebliche Fluchtgefahr: Bei der Hausdurchsuchung wurden über 400 Gramm Kokain mit hohem Reinheitsgrad sichergestellt – eine Menge, die den gesetzlichen Grenzwert für einen schweren Fall um ein Vielfaches übersteigt. Damit droht dem Beschuldigten eine empfindliche Freiheitsstrafe sowie eine Landesverweisung. Hinzu kommt, dass er spanischer Staatsangehöriger ist, in Venezuela geboren wurde und sein Sohn in Spanien lebt. Die familiären und sozialen Bindungen an die Schweiz seien zu wenig gefestigt, um die Fluchtgefahr zu bannen.
Auch die beantragten Ersatzmassnahmen überzeugten das Gericht nicht. Eine Meldepflicht oder Eingrenzung auf die Schweiz könnte eine Flucht nicht verhindern, sondern allenfalls nachträglich feststellen. Die angebotene Kaution von 30'000 Franken erachteten die Richter als unzureichend – zumal unklar blieb, woher das Geld stammen sollte und warum dieser Betrag angesichts der drohenden Strafe einen genügenden Sicherungseffekt hätte. Der Beschuldigte muss deshalb in Untersuchungshaft bleiben.