Ein Mann hatte im Juli 2025 beim Genfer Gericht eine Schlichtungsklage gegen zwei Unternehmen eingereicht. Er forderte Entschädigungen für einen annullierten Flug Budapest–Genf sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Gleichzeitig beantragte er, von den Gerichtskosten befreit zu werden – dieser Antrag wurde jedoch sowohl vom Genfer Zivilgericht als auch von der Genfer Justizbehörde abgelehnt.
Im Februar 2026 wandte sich der Mann ans Bundesgericht, das seine Eingabe Ende März 2026 für unzulässig erklärte und ihm Kosten von 800 Franken auferlegte. Kurz zuvor hatte das erstinstanzliche Gericht in der Hauptsache teilweise zu seinen Gunsten entschieden: Eine der beklagten Gesellschaften wurde verurteilt, ihm und seinem Sohn gemeinsam rund 727 Euro sowie einen Betrag in ungarischen Forint zu bezahlen.
Mit diesem Teilerfolg im Rücken wollte der Mann seine Eingabe beim Bundesgericht nachträglich zurückziehen. Er begründete dies damit, dass er infolge eines schweren Unfalls am rechten Bein vom 3. März bis zum 10. April 2026 hospitalisiert gewesen sei und deshalb nicht rechtzeitig habe handeln können. Er beantragte, die Frist für den Rückzug rückwirkend wiederherzustellen.
Das Bundesgericht wies dieses Gesuch ab. Es hielt fest, dass dem Mann gar keine Frist gesetzt worden war, die er hätte versäumen können – das frühere Urteil hatte das Verfahren schlicht beendet. Zudem seien die eingereichten Belege nicht überzeugend: Sie belegten zwar einen Notfallaufenthalt ab dem 3. März und eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ab dem 17. März, nicht aber eine durchgehende Hospitalisierung bis zum 10. April. Ausserdem erklärte der Mann nicht, warum er nach seiner Rückkehr nach Hause noch wochenlang zugewartet hatte, bevor er das Gesuch einreichte. Auch der Antrag auf Befreiung von den Gerichtskosten wurde abgelehnt, da das Gesuch von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Der Mann muss nun weitere 500 Franken Gerichtskosten tragen.