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Versicherte muss Mahngebühren von 250 Franken an Helsana zahlen

Eine Frau zahlte Krankenkassenprämien jahrelang zu spät. Die Mahngebühren von 250 Franken muss sie begleichen.

Publikationsdatum: 10. August 2026

Eine 1971 geborene Frau aus dem Wallis hatte bei der Helsana Versicherung über mehrere Jahre hinweg Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen nicht vollständig bezahlt. Weil sie auf zahlreiche Zahlungsaufforderungen nicht reagierte, leitete Helsana im Juli 2023 ein Betreibungsverfahren gegen sie ein. Insgesamt hatte die Versicherung ihr zwischen Juni 2022 und Mai 2023 nicht weniger als 37 Mahnungen geschickt.

Helsana verlangte ursprünglich 825 Franken an Verwaltungskosten. In einem späteren Entscheid reduzierte die Versicherung diesen Betrag jedoch auf 250 Franken, um ein angemessenes Verhältnis zur eigentlichen Schuld von rund 1265 Franken sicherzustellen. Die Frau wehrte sich gegen diese Gebühren und argumentierte, Helsana habe gewusst, dass sie in finanziellen Schwierigkeiten stecke. Deshalb hätten die vielen Mahnungen gar nicht erst verschickt werden dürfen.

Das Walliser Kantonsgericht wies ihre Klage ab. Auch die obersten Richter in Luzern bestätigten nun diesen Entscheid. Sie hielten fest, dass die Frau ihre finanzielle Notlage erst nach der Einleitung des Betreibungsverfahrens im September 2023 gegenüber Helsana geltend gemacht hatte. Während des gesamten Zeitraums, in dem die Mahnungen verschickt wurden, war der Versicherung die schwierige Lage der Frau nicht bekannt. Es wäre ihr freigestanden, frühzeitig das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen.

Die Verwaltungsgebühren von 250 Franken entsprechen rund 20 Prozent der eigentlichen Schuldsumme. Dies liegt gemäss der Rechtsprechung noch im zulässigen Rahmen. Die Kosten für das Verfahren vor dem höchsten Gericht werden der Frau ausnahmsweise nicht auferlegt. Ihr Gesuch um einen unentgeltlichen Anwalt wurde hingegen abgelehnt, da die Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

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Urteilsnummer: 9C_405/2026

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