Symbolbild

Angeklagter scheitert, weil er Gerichtsgebühren nicht bezahlte

Ein Freiburger wollte seinen Pflichtverteidiger ersetzen lassen. Weil er den verlangten Kostenvorschuss nicht zahlte, trat das Gericht nicht auf seine Eingabe ein.

Publikationsdatum: 11. August 2026

Ein Mann aus dem Kanton Freiburg war mit einem Entscheid über seinen amtlichen Verteidiger nicht einverstanden und zog den Fall bis vor das höchste Schweizer Gericht. Er wollte erreichen, dass sein Pflichtverteidiger ausgewechselt wird. Das Freiburger Kantonsgericht hatte seinen Rekurs bereits im April 2026 abgewiesen.

Damit das Bundesgericht eine Eingabe behandelt, müssen die Parteien in der Regel einen Kostenvorschuss leisten – also einen Geldbetrag hinterlegen, der die voraussichtlichen Verfahrenskosten deckt. Das Gericht forderte den Beschwerdeführer auf, bis Anfang Juni 2026 einen Vorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Da er dies nicht tat, erhielt er eine zweite Frist bis Ende Juni 2026 – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seine Eingabe sonst nicht behandelt werde.

Auch diese verlängerte Frist liess der Mann ungenutzt verstreichen. Er leistete den Kostenvorschuss nicht. Damit war für das Bundesgericht klar: Auf die Eingabe kann nicht eingetreten werden. Das Gericht wies sie in einem vereinfachten Verfahren ab, wie es das Gesetz in solchen Fällen vorsieht.

Zusätzlich muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Die Frage, ob er tatsächlich einen anderen Pflichtverteidiger hätte bekommen sollen, wurde inhaltlich nie geprüft – allein das Nichtbezahlen des Vorschusses führte dazu, dass sein Anliegen ohne Beurteilung der Sache scheiterte.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_481/2026

Zurück zur Hauptseite