Eine GmbH war von ihrer Vermieterin, einer Aktiengesellschaft, aus den gemieteten Räumlichkeiten ausgewiesen worden. Das Obergericht des Kantons Zug bestätigte diese Ausweisung am 18. Juni 2026. Die GmbH akzeptierte dieses Urteil zunächst nicht und zog den Fall ans Bundesgericht weiter.
Gleichzeitig mit der Einreichung ihrer Beschwerde beantragte die GmbH, dass das Urteil vorläufig nicht vollzogen werden dürfe – sie wollte also Zeit gewinnen, um den Rauswurf vorerst zu verhindern. Dieses Gesuch wurde vom Bundesgericht am 29. Juni 2026 abgewiesen.
Nur wenige Tage später, am 1. Juli 2026, teilte die GmbH dem Bundesgericht mit, dass sie ihre Beschwerde zurückziehe. Das Verfahren wurde daraufhin als erledigt abgeschrieben. Die GmbH hat die Verfahrenskosten von 300 Franken zu tragen. Die Gegenseite erhält keine Entschädigung, da ihr im bundesgerichtlichen Verfahren kein nennenswerter Aufwand entstanden ist.