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Steuerpflichtiger zieht seine Eingabe beim Bundesgericht zurück

Ein Mann wollte sich gegen eine Kostenvorschuss-Verfügung wehren, zog seinen Antrag aber zurück. Das Verfahren wurde daraufhin abgeschrieben.

Publikationsdatum: 11. August 2026

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte einem Mann eine Frist von 20 Tagen gesetzt, um einen Kostenvorschuss von 1105 Franken zu leisten. Hätte er diesen Betrag nicht bezahlt, wäre auf seine Beschwerde im Steuerstreit gegen das kantonale Steueramt und die Finanzdirektion des Kantons Zürich gar nicht erst eingetreten worden.

Der Mann wandte sich daraufhin mit einem Schreiben ans Verwaltungsgericht und verlangte, die Kostenvorschuss-Verfügung aufzuheben. Das Verwaltungsgericht leitete dieses Schreiben jedoch zuständigkeitshalber ans Bundesgericht weiter, da es als Beschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Verfügung zu behandeln war.

Als der Mann merkte, dass sein Schreiben nun beim Bundesgericht gelandet war, reagierte er umgehend. Er teilte dem Gericht mit, dass er keine Beschwerde beim Bundesgericht beabsichtigt habe, und zog seinen Antrag vorsorglich zurück.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin ab. Kosten wurden dem Mann keine auferlegt. Offen bleibt, wie es im ursprünglichen Steuerstreit vor dem Zürcher Verwaltungsgericht weitergeht – insbesondere, ob der Mann den geforderten Kostenvorschuss noch bezahlen und sein Verfahren dort weiterführen wird.

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Urteilsnummer: 9C_463/2026

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