Am 6. Dezember 2023 fuhr ein Autofahrer auf einer Strasse in Zürich mit 112 km/h, obwohl dort nur 50 km/h erlaubt sind. Er überschritt die Höchstgeschwindigkeit damit um 62 km/h. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn wegen einer besonders schweren Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Der bedingte Vollzug bedeutet, dass er die Strafe nicht absitzen muss, solange er sich während einer Probezeit von zwei Jahren nichts zuschulden kommen lässt.
Der Autofahrer wehrte sich gegen das Urteil und argumentierte, er habe geglaubt, sich ausserhalb der Ortschaft zu befinden. Die Strasse sehe wie eine Ausserortsstrasse aus, die Strassengestaltung sei irreführend, und es fehle ein Ortsschild. Wer sich ausserorts wähne, wolle innerorts nicht rasen, so sein Argument. Das Obergericht liess diese Begründung jedoch nicht gelten: Es gebe keine nachvollziehbaren Gründe für die Annahme, sich ausserhalb der Ortschaft zu befinden. Das Gebiet sei noch dicht bebaut, und der Fahrer hätte die Innerortszone erkennen müssen. Seine Einwände seien als Schutzbehauptungen zu werten.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Autofahrers gar nicht erst ein. Es befand, dass seine Eingabe den formalen Anforderungen nicht genüge. Wer vor Bundesgericht ein Urteil anfechten will, muss konkret und detailliert darlegen, wo das vorinstanzliche Gericht das Recht verletzt hat. Der Autofahrer habe dies nicht getan, sondern lediglich seine eigene Version des Sachverhalts wiederholt, ohne aufzuzeigen, weshalb das Obergericht falsch lag.
Zusätzlich zur bestätigten Freiheitsstrafe muss der Autofahrer die Gerichtskosten von 800 Franken tragen. Das Urteil des Obergerichts mit der bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten bleibt damit rechtskräftig.