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Versicherter scheitert mit Klage gegen seine Krankenkasse

Ein Mann reichte seine Klage gegen die Krankenkasse Assura nicht korrekt ein. Die Richter traten deshalb nicht auf sein Anliegen ein.

Publikationsdatum: 13. August 2026

Ein Versicherter wollte einen Entscheid seiner Krankenkasse Assura-Basis AG anfechten. Er reichte dazu im November 2025 beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich eine Eingabe ein – doch diese wies schwerwiegende formale Mängel auf: Er stellte keine klaren Anträge, begründete seine Eingabe ungenügend und reichte den angefochtenen Entscheid nicht vollständig ein.

Das Zürcher Sozialversicherungsgericht setzte dem Mann eine Frist, um seine Eingabe zu verbessern. Da er dies nicht in ausreichendem Mass tat, trat das Gericht im April 2026 gar nicht erst auf seine Klage ein – es prüfte den Fall also inhaltlich nicht.

Der Versicherte zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Auch dort gelang es ihm nicht, die Anforderungen an eine gültige Eingabe zu erfüllen: Er setzte sich nicht mit den Gründen auseinander, weshalb das Zürcher Gericht seine Klage abgewiesen hatte, sondern machte lediglich inhaltliche Ausführungen zu seinem ursprünglichen Anliegen. Das genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht, wenn ein Gericht gar nicht auf eine Klage eingetreten ist. Auch der Verweis auf frühere Eingaben ist nicht zulässig – die Begründung muss sich aus der aktuellen Beschwerdeschrift selbst ergeben.

Das Bundesgericht trat deshalb ebenfalls nicht auf das Rechtsmittel ein und auferlegte dem Versicherten Gerichtskosten von 500 Franken.

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Urteilsnummer: 9C_340/2026

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