Ein Mann aus Appenzell Innerrhoden hatte es versäumt, seine Steuererklärung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Behörden verhängten daraufhin eine Ordnungsbusse von 644 Franken und leiteten ein Betreibungsverfahren ein, um den Betrag einzutreiben.
Das Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden bestätigte im Februar 2026, dass die Busse rechtmässig ist und vollstreckt werden darf. Der Mann wehrte sich dagegen beim Kantonsgericht – ohne Erfolg. Dieses wies seine Klage im Mai 2026 ebenfalls ab.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dort scheiterte er jedoch bereits an einer formellen Hürde: Seine Eingabe enthielt keine ausreichende Begründung, wie sie das Gesetz für eine Beschwerde ans Bundesgericht verlangt. Das Gericht trat deshalb gar nicht erst auf die Sache ein. Auch ein Gesuch, die Vollstreckung der Busse vorläufig zu stoppen, hatte das Bundesgericht bereits zuvor abgelehnt.
Der Mann muss nun neben der ursprünglichen Busse von 644 Franken auch die Gerichtskosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von 500 Franken tragen.