Das Bezirksgericht Bremgarten sprach einen Mann im Mai 2022 von mehreren Vorwürfen frei – darunter Drohungen, Beschimpfungen und Gewalt gegen Behörden –, weil er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Gleichzeitig ordnete das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme an, also die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid, und auch das Bundesgericht wies eine frühere Beschwerde des Mannes ab. Seit September 2024 wird die Massnahme in der Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Dienste Aargau vollzogen.
Im August 2025 prüfte das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau, ob der Mann vorzeitig entlassen werden könnte. Es kam zum Schluss, dass eine bedingte Entlassung derzeit nicht in Frage kommt, und ordnete die Weiterführung der stationären Massnahme an. Die nächste Überprüfung soll spätestens nach einem Jahr erfolgen. Der Betroffene focht diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau an – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht wies seine Eingabe im Juni 2026 ab.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Seine Eingabe war jedoch umfangreich, ohne den gesetzlichen Anforderungen zu genügen: Er rügte zwar die Verletzung verschiedener Verfassungs- und Menschenrechtsgarantien, zeigte aber an keiner Stelle konkret auf, worin diese Verletzungen bestehen sollen. Zudem ergänzte er den Sachverhalt nach eigenem Gutdünken, ohne zu erklären, weshalb dies zulässig sein sollte. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb gar nicht erst ein.
Das Gericht hielt fest, dass eine ungenügende Begründung nicht bedeutet, dass jemand grundsätzlich unfähig ist, einen Rechtsstreit zu führen. Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichteten die Richter ausnahmsweise. Der Mann bleibt damit weiterhin in der forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.