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Grundeigentümer müssen Rückzonung ihres Landes in Schwarzenberg akzeptieren

Ein Ehepaar aus Schwarzenberg LU wollte verhindern, dass ein Teil ihres Grundstücks aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone umgeteilt wird. Die Richter bestätigten die Rückzonung.

Publikationsdatum: 14. August 2026

Die Gemeinde Schwarzenberg im Kanton Luzern verfügt über zu grosse Bauzonen – rund 5,1 Hektaren mehr als erlaubt. Im Rahmen einer kantonalen Strategie zur Verkleinerung solcher Bauzonen ordnete der Luzerner Regierungsrat an, mehrere Grundstücke in die Landwirtschaftszone zurückzuzonen. Betroffen war auch ein Ehepaar, das ein Grundstück im Ortsteil Schwarzenberg Dorf besitzt. Ein unüberbauter Teil ihres Landes von rund 1500 Quadratmetern östlich der Schwandenstrasse soll künftig nicht mehr als Bauland gelten.

Das Ehepaar wehrte sich gegen diese Entscheidung. Interessant: Die Stimmbevölkerung der Gemeinde hatte bei einer Abstimmung im Juli 2022 die Rückzonung dieses Grundstücks noch abgelehnt. Der Regierungsrat setzte sich jedoch über diesen Volksentscheid hinweg und ordnete die Rückzonung trotzdem an – was er laut Gesetz tun darf, wenn eine Gemeinde ihre Bauzonen zu wenig reduziert und damit gegen Bundesrecht verstösst. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte dieses Vorgehen, ebenso nun das Bundesgericht.

Die Grundeigentümer brachten verschiedene Argumente vor: Sie machten geltend, ihr Grundstück liege nicht wirklich am Siedlungsrand, sei gut erschlossen und man habe stets die Absicht gehabt, dort zu bauen. Zudem verwiesen sie auf einen Gestaltungsplan aus dem Jahr 1994, dessen Umsetzung ihre Söhne nun hätten übernehmen sollen. Die Richter liessen diese Argumente jedoch nicht gelten. Der alte Gestaltungsplan sei längst erloschen, weil nicht innert fünf Jahren mit dem Bauen begonnen worden sei. Und weil bis Ende 2018 kein Baugesuch eingereicht worden war, könnten keine konkreten Bauabsichten anerkannt werden.

Das Gericht hielt fest, dass das öffentliche Interesse an der Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen das private Interesse des Ehepaars an einer Bebauung überwiegt. Da die Gemeinde Schwarzenberg den vorgeschriebenen Rückzonungswert ohnehin deutlich verfehlt, könne auf keine einzige Parzelle verzichtet werden. Das Ehepaar muss zudem die Verfahrenskosten von 4000 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_301/2025

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