Ein türkischer Vater (Jahrgang 1962) und eine bulgarische Mutter (Jahrgang 2001) sind die Eltern von drei Mädchen, geboren 2018, 2020 und 2021. Bereits im Oktober 2021 gingen beim Neuenburger Spitalnetz erste Meldungen über die Familie ein. In den folgenden Jahren häuften sich Berichte über körperliche Gewalt gegenüber den Kindern. Die älteste Tochter wurde 2023 notfallmässig in einem Heim untergebracht, nachdem die Polizei elterliche Gewalt dokumentiert hatte. Im Sommer 2024 liessen die Eltern die älteste Tochter bei den Grosseltern in Bulgarien zurück und kehrten nur mit den beiden jüngeren Mädchen in die Schweiz zurück, worauf auch diese sofort fremdplatziert wurden.
Ende 2025 ordnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Region Neuenburg die Fremdplatzierung aller drei Mädchen dauerhaft an. Gleichzeitig wurde das Besuchsrecht der Eltern eingeschränkt: Sie dürfen ihre Töchter nur noch innerhalb der Heime treffen, unter Aufsicht und nach Modalitäten, die von der Beiständin festgelegt werden. Grund dafür waren Aussagen der beiden jüngeren Mädchen, die nach Wochenendbesuchen zu Hause von neuen Gewaltvorfällen berichteten. Auch der Vater hatte Schwierigkeiten, sich in den Heimen an die Regeln zu halten.
Die Eltern zogen den Entscheid durch alle kantonalen Instanzen weiter und gelangten schliesslich ans Bundesgericht. Sie machten geltend, die Fremdplatzierung sei unverhältnismässig, die Gewaltvorwürfe seien nicht bewiesen, und sie hätten sich inzwischen verbessert. Ausserdem rügten sie, dass die Behörde ihre Entscheidung gefällt hatte, bevor die Frist für eine Stellungnahme zu einem Bericht der Beiständin abgelaufen war. Die Bundesrichter anerkannten zwar diesen Verfahrensfehler, stellten aber fest, dass er durch das kantonale Gericht geheilt worden war – zumal die Eltern selbst keine Aufhebung des Entscheids wegen dieses Fehlers verlangt hatten.
In der Sache selbst folgten die Richter der Einschätzung der Vorinstanzen vollumfänglich. Die Kinder seien im familiären Umfeld konkreten Gefahren ausgesetzt. Frühere, weniger einschneidende Massnahmen – darunter Begleitung durch das Rote Kreuz viermal pro Woche zu Hause – hätten keine Wirkung gezeigt. Die Eltern hätten keine echte Einsicht gezeigt und die nötige Zusammenarbeit verweigert. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege lehnten die Richter ab, weil die Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Die Eltern müssen die Gerichtskosten von 1000 Franken gemeinsam tragen.