Symbolbild

Mutter darf Sohn nicht in die USA mitnehmen

Eine Mutter wollte mit ihrem Sohn von Genf nach Washington ziehen. Die Richter verweigern die Erlaubnis – das Kind bleibt beim Vater in der Schweiz.

Publikationsdatum: 14. August 2026

Die kolumbianische Mutter und der spanische Vater eines 2019 geborenen Sohnes leben seit 2022 getrennt. Das Kind stand unter der Obhut der Mutter, der Vater hatte ein geregeltes Besuchsrecht. Als das Scheidungsverfahren lief, kündigte die Mutter überraschend an, mit dem Jungen in die USA ziehen zu wollen – konkret nach Washington. Sie begründete dies mit besseren Berufsaussichten und der Nähe zu ihrer Familie.

Das Genfer Familiengericht und anschliessend das Kantonsgericht lehnten das Gesuch ab. Sie übertrugen stattdessen dem Vater die Obhut über den Sohn. Die Mutter erhielt ein Besuchsrecht von zwei Dritteln der Schulferien. Dagegen zog die Mutter ans Bundesgericht – ohne Erfolg.

Die Richter stützten die Einschätzung der Vorinstanzen in allen wesentlichen Punkten. Zum einen sei das Umzugsprojekt der Mutter zu wenig durchdacht und finanziell kaum abgesichert: Der vorgelegte Arbeitsvertrag für eine Stelle als Social-Media-Verantwortliche wirkte wenig glaubwürdig, da die Mutter keinerlei einschlägige Ausbildung vorweisen konnte. Auch die Wohnkosten in Washington schienen unterschätzt, und die finanzielle Garantie der Grossmutter war mangels Angaben zu deren wirtschaftlicher Lage nicht ausreichend. Zum anderen gab die fehlende Bereitschaft der Mutter zu denken, den Kontakt zwischen Vater und Sohn aktiv zu fördern – etwa durch verspätete Informationen an den Vater über schulische und medizinische Belange des Kindes sowie die späte Ankündigung des Umzugsplans.

Das Gericht hielt fest, dass bei einem Umzug über den Atlantik ein regelmässiger Kontakt zwischen dem Kind und dem zurückbleibenden Elternteil besonders schwierig zu gewährleisten sei – wegen der grossen Distanz und der Zeitverschiebung. Da die Mutter keine überzeugende Bereitschaft zeigte, diesen Kontakt ernsthaft zu pflegen, drohte dem Kind eine Entfremdung vom Vater. Dies widerspreche dem Kindeswohl. Die Mutter hatte im Verlauf des Verfahrens ausserdem auf ihren Hilfsantrag verzichtet, ihr die alleinige Obhut zuzusprechen, falls der Umzug nicht genehmigt werde – was die Gerichte als klares Signal werteten, dass sie auch ohne den Sohn ausreisen würde.

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Urteilsnummer: 5A_539/2026

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