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Verurteilter mit Schizophrenie muss 18 Monate ins Gefängnis

Ein Mann wurde wegen Sachbeschädigung und weiterer Delikte zu 18 Monaten Haft verurteilt. Die Richter bestätigen das Urteil trotz eingeschränkter Schuldfähigkeit.

Publikationsdatum: 17. August 2026

Ein Mann wurde vom Berner Obergericht wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Missachtung behördlicher Anordnungen sowie Verstössen gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde eine stationäre therapeutische Massnahme von drei Jahren angeordnet. Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und forderte einen vollständigen Freispruch.

Kern des Streits war die Frage, ob der Mann zum Zeitpunkt der Taten zurechnungsfähig war. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten stellte beim Verurteilten einen starken Verdacht auf undifferenzierte Schizophrenie fest und bescheinigte ihm eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit – schätzungsweise um rund 75 Prozent. Eine vollständige Schuldunfähigkeit schloss der Gutachter jedoch aus: Der Mann habe bereits vor dem Ausbruch der Schizophrenie ähnliche Taten begangen und habe gegenüber dem Gutachter erklärt, Sachbeschädigungen zur Aggressionsabfuhr gezielt eingesetzt zu haben. Dieses Verhalten sei nicht allein auf die psychische Erkrankung zurückzuführen.

Der Verurteilte bestritt die Einschätzung des Gutachters und berief sich auf eine abweichende Diagnose der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Der Gutachter erklärte jedoch, diese Diagnose ändere seine Beurteilung nicht. Auch der Einwand, er sei während der Taten zu hundert Prozent in seiner Wahrnehmung eingeschränkt gewesen, überzeugte die Richter nicht. Das Bundesgericht hält fest, dass selbst eine stark eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit nicht ausschliesst, dass jemand eine Tat bewusst und gewollt begeht.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Verurteilten ab. Es sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass das Obergericht die Beweise willkürlich gewürdigt oder das Gutachten falsch einbezogen hat. Das Gesuch des Mannes, die Gerichtskosten vom Staat tragen zu lassen, wird ebenfalls abgelehnt – die Beschwerde habe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

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Urteilsnummer: 6B_1012/2025

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