Ein Mann hatte beim Kantonsgericht St. Gallen verlangt, dass zahlreiche frühere Urteile neu beurteilt werden. Als Begründung führte er an, der Staat habe seine inzwischen verstorbene Mutter unter Errichtung einer Kontaktsperre deportiert und ermordet. Das Kantonsgericht wies das Gesuch im Juni 2026 ab.
Dagegen wandte sich der Mann ans Bundesgericht und verlangte, den Entscheid aufzuheben oder abzuändern. Er machte geltend, verfassungsmässige Rechte seien verletzt worden. In seiner Eingabe schilderte er weitschweifig die angeblichen Vorgänge rund um den Tod seiner Mutter.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein. Es stellte fest, dass der Mann weder ein konkretes Begehren zur Sache formuliert hatte noch eine ausreichende Begründung lieferte. Eine solche müsste darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt – und sich dabei konkret mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinandersetzen. Beides fehlte vollständig. Der Mann äusserte sich zwar ausführlich zu seinen Vorwürfen gegen den Staat, ging aber mit keinem Wort auf die Begründung des Kantonsgerichts ein.
Da die Eingabe offensichtlich ungenügend begründet war, wurde sie im vereinfachten Verfahren abgewiesen. Der Mann muss Gerichtskosten von 1000 Franken tragen.