Ein Mann aus dem Kanton Basel-Stadt hatte gegen einen Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt Beschwerde eingereicht. Das Gericht hatte zuvor seine Einsprache nicht behandelt, weil er die Frist versäumt hatte – er hatte seinen Einwand zu spät eingereicht.
Gegen diesen Entscheid wandte sich der Mann am 19. Juni 2026 mit einer Beschwerde ans Bundesgericht. Knapp einen Monat später, am 17. Juli 2026, zog er diese Beschwerde jedoch wieder zurück, ohne dass das Bundesgericht inhaltlich darüber entschieden hätte.
Da die Beschwerde zurückgezogen wurde, schrieb das Bundesgericht das Verfahren als gegenstandslos ab. Dem Mann wurden die Verfahrenskosten in der Höhe von 300 Franken auferlegt.