Eine seit 2018 im Kanton Graubünden tätige Generalunternehmerin im Baubereich wurde Anfang Januar 2026 vom Regionalgericht Moesa für zahlungsunfähig erklärt und in Konkurs gesetzt. Auslöser war ein Antrag einer Gläubigerin. Weder die Firma noch die Gläubigerin waren zur Verhandlung erschienen, woraufhin das Gericht den Konkurs von Amtes wegen aussprach.
Die Baufirma wehrte sich gegen diesen Entscheid und legte beim Kantonsgericht Graubünden Beschwerde ein. Sie argumentierte, sie habe in der Zwischenzeit alle ausstehenden Betreibungen beglichen – insgesamt rund 50'000 Franken – und sei daher zahlungsfähig. Als Beweis legte sie einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister vor, der keine offenen Betreibungen mehr auswies. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab: Der Auszug allein genüge nicht, um die Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen. Zudem sei die finanzielle Lage der Firma ohnehin zweifelhaft, da gegen sie im Jahr 2024 fünf und im Jahr 2025 sogar 17 Betreibungsverfahren eingeleitet worden waren – teils für sehr kleine Beträge.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Es hielt fest, dass ein Betreibungsregisterauszug zwar ein notwendiges, aber kein hinreichendes Dokument sei, um Zahlungsfähigkeit zu belegen. Zahlungsfähig ist nicht, wer keine laufenden Betreibungen hat, sondern wer über genügend flüssige Mittel verfügt, um alle fälligen Schulden zu begleichen. Die Firma hätte zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen – etwa aktuelle Kontoauszüge oder Zwischenbilanzen –, um ein vollständiges Bild ihrer finanziellen Lage zu zeichnen. Dass sie dies unterliess, geht zu ihren Lasten.
Die Baufirma hatte eingewandt, andere Dokumente wie nicht revidierte Bilanzen oder bereits ausgestellte Rechnungen für laufende Arbeiten wären ohnehin nicht als Beweise akzeptiert worden. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Die Firma hätte solche Unterlagen durch weitere Belege ergänzen oder stattdessen aktuelle Bankkontoauszüge einreichen können. Da sie dies nicht tat, blieb der Konkurs bestehen. Die Verfahrenskosten von 5'000 Franken gehen zulasten der Baufirma.