Ein Elternpaar aus dem Kanton Waadt hat seit 2025 mehrere Strafanzeigen gegen das Personal eines Spitals eingereicht. Ihr Sohn, geboren 2014, leidet seit Geburt an gesundheitlichen Problemen und musste wiederholt hospitalisiert werden. Die Eltern kritisierten sowohl die medizinische Behandlung als auch Einschränkungen bei ihrem Besuchsrecht.
Die Staatsanwaltschaft Lausanne trat auf beide Strafanzeigen nicht ein – das heisst, sie leitete keine Strafuntersuchung ein. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diese Entscheide. Die Eltern verlangten ausserdem, dass der zuständige Staatsanwalt sowie mehrere Kantonsrichter wegen Befangenheit abgelehnt werden sollten. Auch diese Anträge wurden von den kantonalen Gerichten abgewiesen.
Vor Bundesgericht rügten die Eltern unter anderem, ihr Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht sei verletzt worden. Die Bundesrichter hielten dem entgegen, dass allein der Umstand, dass ein Richter oder Staatsanwalt in einem Fall zuungunsten einer Partei entschieden hat, noch keinen Befangenheitsgrund darstellt. Nur besonders schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen könnten einen solchen Verdacht begründen – und davon könne hier keine Rede sein. Das Gericht warnte die Eltern zudem ausdrücklich davor, dass ihre zahlreichen Ablehnungsgesuche als querulatorisch und missbräuchlich eingestuft werden könnten.
Das Bundesgericht wies sämtliche Beschwerden ab, soweit es überhaupt darauf eintrat. Die Eltern müssen die Verfahrenskosten von 1800 Franken gemeinsam tragen. Ihre Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege wurden ebenfalls abgelehnt, da die Beschwerden von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatten.