Symbolbild

Vater muss Unterhalt für seine Töchter direkt vom Lohn abgeben

Ein Vater wollte sich gegen Lohnabzüge für den Unterhalt seiner zwei Töchter wehren. Er reichte seine Eingabe zu spät ein und kommt damit nicht durch.

Publikationsdatum: 19. August 2026

Zwei Töchter aus dem Kanton Waadt – geboren 2004 und 2007 – hatten beantragt, dass der Unterhalt, den ihr Vater ihnen schuldet, direkt von seinem Lohn abgezogen und an sie überwiesen wird. Ein solcher Mechanismus, bei dem der Arbeitgeber den Unterhaltsbetrag direkt an die Berechtigten weiterleitet, soll sicherstellen, dass Unterhaltszahlungen tatsächlich ankommen. Das zuständige Gericht im Kanton Waadt hatte diesen Antrag zunächst abgewiesen.

Das Waadtländer Kantonsgericht hiess den Weiterzug der Töchter jedoch gut und ordnete an, dass der Arbeitgeber des Vaters monatlich 930 Franken und 926 Franken vom Lohn einbehalten und direkt an die beiden Töchter auszahlen soll. Gegen diesen Entscheid wollte der Vater vor Bundesgericht vorgehen.

Doch sein Rechtsmittel scheiterte an einer formalen Hürde: Die Frist für eine Beschwerde gegen vorsorgliche Massnahmen beträgt 30 Tage ab Zustellung des Entscheids. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde dem Vater am 17. Juni 2026 zugestellt, womit die Frist am 17. Juli 2026 ablief. Der Vater reichte seine Eingabe jedoch erst am 30. Juli 2026 ein – also 13 Tage zu spät. Zudem galt in diesem Fall keine Gerichtsferienregelung, die die Frist hätte verlängern können.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb nicht ein und auferlegte dem Vater Gerichtskosten von 500 Franken. Die Lohnabzüge zugunsten seiner Töchter bleiben damit in Kraft.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_736/2026

Zurück zur Hauptseite