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Mieter scheitern vor Gericht, weil sie Gebühr nicht bezahlten

Drei Mieter wollten ein Genfer Urteil in einem Mietstreit anfechten. Weil sie den verlangten Kostenvorschuss nicht leisteten, trat das Gericht nicht auf ihre Eingabe ein.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Drei Mieter aus dem Kanton Genf hatten sich an das Bundesgericht gewandt, um ein Urteil der Genfer Miet- und Pachtgerichtskammer vom 7. April 2026 anzufechten. Über den genauen Inhalt des Mietstreits, der dem Verfahren zugrunde lag, macht das Urteil keine Angaben. Bekannt ist nur, dass auf der Gegenseite vier Personen standen.

Nachdem die drei Mieter ihre Eingabe am 21. Mai 2026 eingereicht hatten, forderte das Gericht sie auf, bis zum 11. Juni 2026 einen Kostenvorschuss von 4'000 Franken zu bezahlen. Ein solcher Vorschuss ist in Gerichtsverfahren üblich: Die Partei, die ein Urteil anficht, muss vorab einen Betrag hinterlegen, der die anfallenden Gerichtskosten abdeckt.

Die drei Mieter leisteten diese Zahlung nicht fristgerecht. Das Gericht gewährte ihnen daraufhin eine Nachfrist bis zum 16. Juli 2026. Auch diese liessen sie ungenutzt verstreichen, ohne den geforderten Betrag zu überweisen.

Da der Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht einging, trat der zuständige Bundesrichter auf die Eingabe der Mieter nicht ein. Ihr Anliegen wurde damit ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Zusätzlich wurden den drei Mietern gemeinsam Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt. Die Gegenpartei erhielt keine Entschädigung, da sie im Verfahren vor Bundesgericht nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_272/2026

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