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Ehefrau bekommt im Fall häuslicher Gewalt teilweise recht

Eine Frau warf ihrem Ex-Mann Drohungen und Gewalt vor. Das Bundesgericht schickt den Fall in einem Punkt zurück an die Vorinstanz.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt geriet nach der Heirat im Jahr 2019 rasch in Streit – vor allem wegen der Haushaltsführung und Finanzen. Die Frau warf ihrem Mann vor, sie zwischen 2019 und 2022 mehrfach bedroht, geschlagen und unter Druck gesetzt zu haben. Konkret soll er ihr unter anderem geschrieben haben «I will kill you», sie während der Flitterwochen am Hals gepackt, ihr während einer Schwangerschaft einen Faustschlag in den Bauch versetzt und ihr gedroht haben, sie und ihre Familie umzubringen, falls sie die Scheidung einreiche.

Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Mann wegen versuchter qualifizierter Drohung und tätlicher Angriffe zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken sowie einer Busse von 500 Franken. Von schwereren Vorwürfen – darunter einfache Körperverletzung und Nötigung – wurde er freigesprochen. Die Frau wollte eine härtere Verurteilung erwirken und zog den Fall weiter.

Das Bundesgericht wies die meisten ihrer Rügen ab oder trat darauf nicht ein, weil die Begründung den formellen Anforderungen nicht genügte. In einem Punkt jedoch gab es der Frau recht: Das Kantonsgericht hatte nicht ausreichend erklärt, weshalb es beim Vorwurf der Nötigung keinen Vorsatz des Mannes annahm. Dieser hatte seiner Frau gedroht, sie und ihre Familie zu töten, nachdem sie ihm mitgeteilt hatte, dass sie die Scheidung wolle und in ihr Heimatland zurückkehren werde. Das Bundesgericht konnte anhand des kantonalen Urteils nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen das Gericht einen Nötigungsvorsatz verneint hatte.

Das Urteil des Kantonsgerichts wird deshalb in diesem Punkt aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgeschickt. Das Kantonsgericht muss nun darlegen, ob der Mann mit seiner Drohung beabsichtigte, seine Frau von der Scheidung oder der Rückkehr in ihre Heimat abzuhalten – und daraus die entsprechenden rechtlichen Schlüsse ziehen. Die Forderung der Frau auf Entschädigung für erlittenes seelisches Leid wird ebenfalls neu beurteilt werden müssen.

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Urteilsnummer: 6B_781/2025

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