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Brandstifter bleibt in Haft – seine Eingaben waren unleserlich

Ein zu sechs Jahren Haft verurteilter Brandstifter wollte seine Freilassung erwirken. Seine handschriftlichen Eingaben waren jedoch unleserlich und rechtlich ungenügend begründet.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte einen Mann im März 2026 wegen mehrfacher Brandstiftung sowie dem Besitz und Herstellen von Tierporografie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Nach dem Urteil blieb er in Sicherheitshaft. In der Folge stellte er mehrere Gesuche um Haftentlassung – ohne Erfolg.

Das Berner Obergericht wies seine Haftentlassungsgesuche im Juli 2026 ab. Es begründete die Fortführung der Sicherheitshaft mit dem erstinstanzlichen Urteil, dem Gefährdungspotenzial der begangenen Brandstiftungen, einem psychiatrischen Gutachten, einer ungünstigen Prognose für künftiges Wohlverhalten sowie konkreten Hinweisen auf Fluchtgefahr. Zudem sperrte das Gericht ihm für einen Monat die Möglichkeit, weitere Haftentlassungsgesuche einzureichen. Weitere persönliche Beschwerden des Verurteilten gegen frühere Entscheide behandelte das Obergericht gar nicht erst inhaltlich, weil die handschriftlichen Eingaben trotz gesetzter Nachfrist unleserlich blieben, ungenügend begründet oder zu spät eingereicht worden waren.

Daraufhin wandte sich der Verurteilte mit handschriftlichen Eingaben ans Bundesgericht. Er verlangte die sofortige Freilassung sowie Schadenersatz und warf den kantonalen Behörden «Prozessbetrug» vor. Doch auch vor Bundesgericht scheiterte er an denselben formalen Hürden: Seine Eingaben setzten sich nicht sachlich mit den Begründungen der Vorinstanzen auseinander. Er zeigte nicht auf, inwiefern die kantonalen Gerichte das Recht verletzt haben sollen. Pauschale Vorwürfe und blosse Behauptungen, der festgestellte Sachverhalt sei falsch, reichen vor Bundesgericht nicht aus.

Das Bundesgericht trat deshalb auf beide Beschwerden nicht ein und auferlegte dem Verurteilten Gerichtskosten von 750 Franken. Der Mann bleibt damit in Sicherheitshaft.

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Urteilsnummer: 7B_902/2026

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