Symbolbild

Gemeinden dürfen gegen Lidl-Verteilzentrum vorgehen

Lidl plant in Roggwil ein grosses Warenverteilzentrum. Zwei Nachbargemeinden erhalten nun das Recht, dagegen rechtlich vorzugehen.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Lidl Schweiz plant im bernischen Roggwil den Bau eines grossen Warenverteilzentrums. Die Gemeinde Roggwil hatte die nötigen Zonen- und Bauregelungsänderungen beantragt, die 2021 vom kantonalen Amt genehmigt wurden. Sechs Nachbargemeinden aus der Region legten dagegen Einsprache ein – mit Erfolg auf kantonaler Ebene. Doch das Berner Verwaltungsgericht kippte diesen Entscheid: Es befand, die Nachbargemeinden hätten gar kein Recht gehabt, sich zu beschweren, und trat auf ihre Einwände nicht ein.

Die Gemeinden Murgenthal und Rothrist – beide im Kanton Aargau – wehrten sich gegen diesen Entschluss. Sie argumentierten, das Verteilzentrum werde rund um die Uhr betrieben und täglich rund 200 zusätzliche Lastwagen durch ihre Ortszentren schicken, davon etwa 30 in der Nacht. Gerade der nächtliche Schwerverkehr führe zu Lärmspitzen, die den Schlaf der Bevölkerung stören und gesundheitsschädlich sein könnten. Zudem verlaufe die betroffene Hauptstrasse mitten durch die Siedlungsgebiete, in Murgenthal direkt an einer Schule vorbei.

Das Bundesgericht gab den beiden Gemeinden recht. Es hielt fest, dass Gemeinden das Recht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner vor erheblichen Lärmimmissionen zu schützen – auch wenn das störende Projekt auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde liegt. Entscheidend sei nicht, ob die Mehrheit der Bevölkerung direkt an der betroffenen Strasse wohne, sondern ob ein nicht unbeachtlicher Teil der Wohnbevölkerung betroffen sei. Bei einer Hauptverkehrsachse mitten durch ein Ortszentrum sei das klar der Fall. Zudem seien die Gemeinden auch in ihrer Rolle als Trägerinnen der Ortsplanung betroffen, etwa weil künftige Bauzonen direkt an den lärmbelasteten Strassen liegen sollen.

Das Bundesgericht hob den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts auf und wies die Sache zur inhaltlichen Prüfung zurück. Das bedeutet: Das Verwaltungsgericht muss nun beurteilen, ob das geplante Warenverteilzentrum rechtlich zulässig ist – und dabei die Einwände der Gemeinden Murgenthal und Rothrist berücksichtigen. Lidl Schweiz muss die Verfahrenskosten von 4000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 1C_325/2024

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