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Frau kann Klage um Sozialhilfe nicht einreichen – Dokument fehlt

Eine Frau wollte einen Entscheid zur Sozialhilfe anfechten, reichte aber das nötige Dokument nicht ein. Das Bundesgericht trat deshalb nicht auf ihre Eingabe ein.

Publikationsdatum: 20. August 2026

Eine Frau wandte sich im Mai 2026 ans Bundesgericht und wollte einen kantonalen Entscheid vom 29. April 2026 in einer Sozialhilfesache anfechten. Wer die Gegenpartei ist, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Die Frau reichte ihre Eingabe fristgerecht ein, vergass jedoch, den angefochtenen Entscheid beizulegen – ein Dokument, das zwingend erforderlich ist.

Das Bundesgericht forderte die Frau per Einschreiben auf, den fehlenden Entscheid bis zum 26. Mai 2026 nachzureichen. Das Schreiben wurde jedoch nie abgeholt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an das Gericht zurückgeschickt. Die Frau reagierte nicht auf die Aufforderung.

Da das erforderliche Dokument nicht eingereicht wurde, konnte das Bundesgericht die Eingabe nicht behandeln. Es erklärte die Klage für unzulässig und trat nicht darauf ein. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet.

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Urteilsnummer: 8C_369/2026

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