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Schuldner scheitert mit Klage gegen Betreibung und Gerichtskosten

Ein Mann wollte eine Betreibung über rund 4700 Franken anfechten und forderte Schadenersatz. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 21. August 2026

Ein Mann aus dem Kanton Aargau wehrte sich gegen eine Betreibung über rund 4'695 Franken. Das Obergericht des Kantons Aargau hatte ihm bereits im April 2026 eine Niederlage bereitet: Es bestätigte, dass die Schuld vollstreckbar ist, und wies auch seinen Antrag ab, wonach eine Richterin wegen Befangenheit hätte in den Ausstand treten sollen.

Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht und stellte eine Vielzahl weiterer Anträge: Er verlangte, dass zahlreiche laufende Verfahren gestoppt werden, forderte 15'000 Franken Schadenersatz aus der Gerichtskasse und beantragte, ein ausserkantonales Gremium solle seine Fälle neu beurteilen. Ausserdem wollte er, dass Pfändung und polizeiliche Vorführung sofort eingestellt werden. Das Bundesgericht hatte bereits Ende April 2026 abgelehnt, die Vollstreckung vorläufig zu stoppen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe des Mannes nicht ein. Der Grund: Seine Beschwerde erfüllte die formalen Mindestanforderungen offensichtlich nicht – er hatte seine Anträge nicht ausreichend begründet. Zudem gingen viele seiner Forderungen weit über das hinaus, was in diesem Verfahren überhaupt zulässig gewesen wäre. Auch sein Gesuch um Kostenbefreiung lehnte das Gericht ab, weil seine Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen. An der Vollstreckbarkeit der ursprünglichen Schuldforderung ändert sich nichts.

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Urteilsnummer: 4D_72/2026

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