Symbolbild

Kläger zahlen 1500 Franken – Gericht weist Klage als missbräuchlich ab

Zwei Männer kämpfen seit Jahren gegen eine angebliche Urkundenfälschung. Ihre Klage wird erneut abgewiesen – diesmal mit einer Gebühr von 1500 Franken bestraft.

Publikationsdatum: 21. August 2026

Seit dem 19. November 2009 versucht ein Mann, gemeinsam mit einer Aktiengesellschaft, eine angebliche Urkundenfälschung vor Gericht zu bringen. Ihre Strafanzeige wurde von verschiedenen Behörden wiederholt nicht behandelt – weder von kantonalen Gerichten noch vom Bundesgericht. Die Kläger sehen darin eine systematische Rechtsverweigerung durch die Justiz des Kantons Thurgau und des Bundes.

Am 4. Mai 2026 reichten sie beim Obergericht des Kantons Thurgau erneut eine Aufsichtsbeschwerde ein. Das Obergericht trat darauf nicht ein: Die Eingabe sei ungenügend begründet und falle zudem nicht in die Zuständigkeit des Gerichts. Weil der Hauptkläger das Verfahren mutwillig betreibe, auferlegte ihm das Obergericht eine Gebühr von 500 Franken.

Daraufhin wandten sich die beiden an das Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass die Eingabe keine ausreichende Begründung enthält. Die Kläger hätten konkret aufzeigen müssen, inwiefern der Entscheid des Obergerichts das Recht verletzt – das haben sie nicht getan. Stattdessen wiederholten sie ihre bekannte Kritik an der Justiz und beriefen sich pauschal auf das Recht auf gerichtliche Beurteilung gemäss Bundesverfassung.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und bezeichnete sie als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Die Kläger müssen die Gerichtskosten von 1500 Franken gemeinsam tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_536/2026

Zurück zur Hauptseite