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Klage gegen Staatsanwaltschaft scheitert wegen mangelhafter Begründung

Eine Frau wollte eine eingestellte Strafuntersuchung anfechten. Ihre Eingabe ans Bundesgericht war jedoch zu wenig begründet und wird nicht behandelt.

Publikationsdatum: 21. August 2026

Eine Frau versuchte, eine Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland anzufechten, die eine Strafuntersuchung gar nicht erst aufgenommen hatte. Das Berner Obergericht wies ihre Beschwerde dagegen im Juni 2026 ab. Daraufhin wandte sie sich ans Bundesgericht.

Dort scheiterte sie jedoch bereits an einer formellen Hürde: Ihre Eingabe enthielt keine ausreichende Begründung. Wer ans Bundesgericht gelangt, muss klar darlegen, weshalb der angefochtene Entscheid falsch sein soll – und insbesondere aufzeigen, dass man als Geschädigte auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann. Beides unterliess die Frau in ihrer Eingabe.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Zusätzlich beantragte die Frau, dass ihr die Verfahrenskosten erlassen werden, weil sie die Mittel dafür nicht aufbringen könne. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen, da ihre Klage von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Immerhin verzichtete das Bundesgericht ausnahmsweise darauf, ihr Gerichtskosten in Rechnung zu stellen. Die eingestellte Strafuntersuchung bleibt damit rechtskräftig, und die Frau erhält keine gerichtliche Überprüfung ihres Anliegens.

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Urteilsnummer: 7B_794/2026

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