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Verurteilte Vergewaltiger scheitern mit neuem Entlastungsversuch

Zwei wegen Vergewaltigung verurteilte Männer wollten ihre Strafe mit einer neuen Erklärung eines Mitverurteilten anfechten. Die Richter lehnten dies ab – die Erklärung sei unglaubwürdig.

Publikationsdatum: 24. August 2026

Im Sommer 2023 verurteilte ein Walliser Bezirksgericht drei Männer wegen Vergewaltigung einer Frau in ihrer Wohnung in der Nacht vom 21. auf den 22. September 2018. Das Kantonsgericht bestätigte die Schuldsprüche im Februar 2025, und auch das Bundesgericht wies die Beschwerden der drei Verurteilten im Oktober 2025 ab. Einer der Männer wurde zudem des Landes verwiesen.

Im Januar 2026 versuchten zwei der Verurteilten, das Urteil mit neuen Beweisen zu kippen. Sie stützten sich dabei auf eine handschriftliche Erklärung des dritten Mitverurteilten vom 24. Dezember 2025. Darin behauptete dieser erstmals, die beiden anderen seien an jenem Abend gar nicht dabei gewesen – die Frau habe zwei verschiedene Abende miteinander verwechselt. Ausserdem legten die Männer Bildschirmfotos von Kurznachrichten vor, die belegen sollten, wo einer von ihnen in der fraglichen Nacht gewesen war.

Das Walliser Kantonsgericht trat auf die Revisionsgesuche nicht ein. Es bezeichnete die neue Erklärung als unglaubwürdig: Der Mitverurteilte habe während des gesamten Verfahrens nie erwähnt, dass er in der Nacht vom 18. auf den 19. August 2018 mit der Frau und zwei albanischstämmigen Bekannten zusammen gewesen sei. Zudem hätte ihn diese Version selbst entlastet – weshalb er sie jahrelang verschwiegen habe, sei nicht nachvollziehbar. Psychiatrische Gutachter hatten dem Mann ausserdem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert, verbunden mit einer Neigung zur Täuschung. Die Kurznachrichten wiederum seien inhaltlich zu nichtssagend, um irgendetwas zu beweisen – und ohnehin irrelevant, da die Verurteilung sich auf Ereignisse im September 2018 beziehe.

Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Es sah keine Willkür in der Beurteilung des Kantonsgerichts: Die neue Erklärung sei offensichtlich für das Revisionsverfahren zurechtgeschrieben worden und tauge nicht als ernsthaftes Beweismittel. Da die vorgebrachten Beweise von vornherein ungeeignet waren, das frühere Urteil zu erschüttern, musste das Kantonsgericht auch keine zusätzlichen Zeugeneinvernahmen anordnen. Die Verurteilten müssen je 3000 Franken Gerichtskosten tragen.

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Urteilsnummer: 6B_187/2026

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