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Verurteilter scheitert mit Antrag auf Neubeurteilung seines Falls

Ein Mann wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil neu aufrollen lassen – ohne Erfolg. Er muss nun 1'200 Franken Gerichtskosten tragen.

Publikationsdatum: 24. August 2026

[Ein Mann hatte beim Bundesgericht beantragt, ein früheres Urteil aus dem Mai 2026 zu revidieren – also nochmals zu überprüfen. Dieses Urteil war bereits damals nicht auf seine Eingabe eingetreten, weil seine Beschwerde offensichtliche Begründungsmängel aufwies. Nun versuchte er, auf diesem Weg doch noch eine inhaltliche Prüfung seines Falls zu erreichen.

Das Bundesgericht wies das Gesuch ab. Es hielt fest, dass eine Neubeurteilung eines rechtskräftigen Urteils nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist – etwa wenn das Gericht falsch besetzt war, wichtige Anträge übergangen wurden oder erhebliche Tatsachen versehentlich unberücksichtigt blieben. Der Mann zeigte jedoch keinen dieser gesetzlich vorgesehenen Gründe auf. Stattdessen übte er allgemeine Kritik am früheren Urteil – was einer blossen Wiedererwägung gleichkommt, die das Gesetz nicht vorsieht.

Zusätzlich hatte der Mann beantragt, die Befangenheit einer Bundesrichterin zu prüfen, weil diese bereits in einem früheren Verfahren mitgewirkt hatte. Auch darauf trat das Gericht nicht ein: Die blosse Mitwirkung in einem früheren Verfahren begründet nach dem Gesetz keinen Ausstandsgrund. Weitere besondere Umstände, die auf eine Befangenheit hindeuten würden, nannte der Mann nicht.

Die Gerichtskosten von 1'200 Franken werden dem Mann auferlegt. Sein Gesuch, von diesen Kosten befreit zu werden, lehnte das Gericht ab, da sein Antrag von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das Bundesgericht wies den Mann zudem darauf hin, dass es sich vorbehält, weitere offensichtlich unzulässige Gesuche in dieser Sache künftig ohne förmliche Behandlung abzulegen.]

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Urteilsnummer: 7F_43/2026

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