Sechs Miteigentümer eines Grundstücks im Genfer Quartier Plainpalais sind von den SBB enteignet worden: Unter ihrem 929 Quadratmeter grossen Grundstück, auf dem ein achtstöckiges Miethaus mit 13 Wohnungen und ein Garten stehen, verläuft ein Eisenbahntunnel der Linie Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse (CEVA). Die SBB erhielten das Recht, auf einem Teil des Grundstücks Dienstbarkeiten zu errichten – also dauerhafte Nutzungsrechte, die den Eigentümern Einschränkungen auferlegen, etwa beim Bauen in die Tiefe.
Als Entschädigung für diese Einschränkungen sprach die zuständige Schätzungskommission den Eigentümern rund 53'500 Franken zu. Grundlage war ein Wertverlust von 5 Prozent des betroffenen Landwerts. Den Eigentümern war das zu wenig: Sie forderten eine Entschädigung von 10 Prozent, was rund 107'000 Franken entsprechen würde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jedoch den Satz von 5 Prozent, schickte den Fall aber wegen ungenügender Begründung des Landwerts zur Neuberechnung an die Schätzungskommission zurück.
Gegen diesen Entscheid gelangten die Eigentümer ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, weil die Schätzungskommission den Landwert neu festlegen muss. Solange kein abschliessender Entscheid vorliegt, kann das Bundesgericht in der Regel nicht angerufen werden. Die Eigentümer hätten zudem nicht dargelegt, weshalb ihnen durch das Zuwarten ein nicht wiedergutzumachender Nachteil entstehen würde.
Die Eigentümer sind damit nicht am Ende: Sie können die neue Entscheidung der Schätzungskommission anfechten und danach erneut vor Bundesverwaltungsgericht ziehen. Erst dann steht ihnen der Weg ans Bundesgericht offen – und zwar auch für die Frage, ob der Wertverlust von 5 Prozent korrekt ist. Die Verfahrenskosten von 500 Franken für den aktuellen Schritt tragen die Eigentümer selbst.