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Geschiedener muss Pensionskassengeld an Ex-Frau abtreten

Ein Genfer verschwieg jahrelang, dass seine Pensionskassengelder längst zu einer anderen Institution gewechselt hatten. Seine Ex-Frau bekommt die ihr zustehenden 165'000 Franken nun trotzdem.

Publikationsdatum: 25. August 2026

Ein Genfer Ehepaar liess sich 2022 scheiden. Im Rahmen der Scheidung ordnete das Gericht an, dass die Pensionskassenguthaben hälftig aufgeteilt werden. Der Mann sollte seiner Ex-Frau 165'443 Franken aus seinem Vorsorgekonto überweisen lassen. Was das Gericht damals nicht wusste: Der Mann hatte seine Gelder bereits 2016 und 2019 zu anderen Vorsorgeeinrichtungen transferiert – und verschwieg dies sowohl dem Gericht als auch seiner Ex-Frau.

Als die Frau versuchte, das ihr zugesprochene Geld einzufordern, stellte sich heraus, dass die im Urteil genannte Institution gar keine Mittel mehr verwaltete. Die Frau beantragte daraufhin eine Korrektur des Urteils beim Genfer Kantonsgericht. Dieses hiess das Gesuch gut: Es annullierte den entsprechenden Punkt des Scheidungsurteils und ordnete an, dass die neue, tatsächlich zuständige Vorsorgeeinrichtung den Betrag von 165'443 Franken auf das Konto der Ex-Frau überweisen müsse.

Der geschiedene Mann wehrte sich gegen diesen Entscheid und zog den Fall ans Bundesgericht. Er argumentierte, seine Ex-Frau hätte die Transfers früher selbst herausfinden können, wenn sie die nötige Sorgfalt walten lassen hätte. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Da der Mann selbst nie auf die Transfers hingewiesen hatte – auch nicht in seinen eigenen Eingaben ans Gericht –, habe er die Frau und die Gerichte in die Irre geführt. Es sei daher nicht zumutbar gewesen, dass die Frau von sich aus Nachforschungen angestellt hätte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Mannes nicht ein, weil seine Eingabe den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht genügte. Er muss die Verfahrenskosten von 500 Franken selbst tragen. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da seine Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

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Urteilsnummer: 5A_636/2026

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