Eine Frau aus dem Kanton Schaffhausen bezog seit Jahren eine halbe IV-Rente. Die IV-Stelle Schaffhausen stufte sie 2023 rückwirkend auf eine Viertelsrente herab und forderte sie auf, zu viel erhaltene Leistungen von 25'680 Franken zurückzuzahlen. Ein Gesuch der Frau, von dieser Rückforderung befreit zu werden, lehnten die Behörden mit einer Verfügung vom 30. Oktober 2025 ab.
Diese Verfügung war jedoch ausgesprochen verwirrend gestaltet: Im Briefkopf tauchten gleichzeitig die Bezeichnungen «SVA Zürich», «IV-Stelle» und «IV-Stelle Schaffhausen» auf. Unterzeichnet wurde das Dokument von zwei Mitarbeiterinnen der SVA Zürich, aber im Namen der IV-Stelle Schaffhausen. Zuvor hatten sich verschiedene Verwaltungsstellen gegenseitig Briefe geschrieben, weil sie sich über die Zuständigkeit uneinig waren. Die Frau focht die Verfügung beim Obergericht Schaffhausen an – doch dieses trat auf die Beschwerde nicht ein. Es erklärte sich für unzuständig, weil die Verfügung seiner Ansicht nach von der IV-Stelle Zürich stammte, und verwies den Fall ans Zürcher Sozialversicherungsgericht.
Dagegen wehrte sich die Frau vor Bundesgericht – mit Erfolg. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass das Obergericht Schaffhausen in jedem Fall zuständig gewesen wäre: Entweder stammt die Verfügung von der Ausgleichskasse Zürich oder von der IV-Stelle Schaffhausen – in beiden Fällen ist das Schaffhauser Gericht der richtige Ansprechort, weil die Frau dort wohnt. Das Bundesgericht hob den Entscheid des Obergerichts auf und wies die Sache zurück, damit dieses die Beschwerde nun inhaltlich beurteilt.
In seinem Urteil hält das Bundesgericht zudem fest, dass der gesamte Verfahrensablauf mit dem Hin-und-Her zwischen den Verwaltungsstellen und dem unklaren Briefkopf der Verfügung höchst unbefriedigend war. Es weist darauf hin, dass das Obergericht Schaffhausen im weiteren Verfahren auch prüfen darf, ob die Verfügung vom 30. Oktober 2025 wegen dieser Mängel überhaupt gültig ist. Die Kosten des Verfahrens tragen die Ausgleichskasse Zürich und die IV-Stelle Schaffhausen je zur Hälfte.