Symbolbild

Junger Fahrer verliert seinen Führerschein nach drei Tempoexzessen

Ein Fahranfänger raste dreimal massiv zu schnell durch Ortschaften. Sein Probeführerausweis wird definitiv entzogen.

Publikationsdatum: 28. August 2026

Ein 2006 geborener Fahranfänger aus dem Kanton Genf erhielt im Januar 2025 seinen Probeführerausweis. Bereits wenige Monate später wurde er dreimal von Radargeräten erfasst: Am 5. April 2025 fuhr er um 2 Uhr nachts mit 84 km/h durch eine auf 50 km/h begrenzte Ortschaft – das entspricht einem Überschreiten des Tempolimits um 34 km/h. Keine zwei Wochen später, am 18. April 2025, wurde er gleich zweimal geblitzt: einmal mit 87 km/h und kurz darauf mit 93 km/h – jeweils an Orten mit Tempo 50. Alle drei Fahrten erfolgten mit Firmenwagen seiner Eltern, was der junge Mann selbst einräumte.

Das Genfer Strassenverkehrsamt entzog ihm daraufhin den Probeführerausweis definitiv. Gegen diesen Entscheid wehrte sich der Fahranfänger und argumentierte, er habe bei den beiden Verstössen vom 18. April noch gar nicht gewusst, dass er zwei Wochen zuvor eine schwere Verkehrsregel verletzt hatte. Ohne dieses Wissen, so sein Argument, könne man nicht von einer bewussten Wiederholung sprechen. Ein erstinstanzliches Gericht gab ihm zunächst recht – doch das Genfer Verwaltungsgericht hob diesen Entscheid wieder auf und bestätigte den definitiven Entzug.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Fahranfängers nun ab. Die Richter hielten fest, dass das Gesetz für den definitiven Entzug eines Probeausweises keine formelle Vorwarnung voraussetzt. Entscheidend sei, ob der Fahrer wissen musste, dass er eine schwere Regelverletzung begangen hatte. Wer freitagsnachmittags mit 92 km/h durch eine 50er-Zone fährt, kann nach Ansicht des Gerichts nicht ernsthaft behaupten, er habe nicht bemerkt, dass er massiv zu schnell unterwegs war. Das Argument des Fahranfängers, er kenne die Leistung der gefahrenen Autos nicht, schwächte seine Position zusätzlich: Das Gericht wertete dies als Eingeständnis mangelnder Reife für das Führen eines Fahrzeugs.

Der definitive Entzug des Probeführerausweises ist laut Bundesgericht eine vorbeugende Massnahme zum Schutz der Verkehrssicherheit. Wer in kurzer Zeit mehrfach schwer gegen Verkehrsregeln verstösst, zeige, dass er die Grundlagen der Fahrausbildung noch nicht verinnerlicht habe. Der junge Fahrer muss nun die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen und darf frühestens nach einer neuen vollständigen Fahrausbildung wieder ans Steuer.

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Urteilsnummer: 1C_246/2026

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