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Versicherter scheitert mit erneutem Anlauf im Krankenkassenstreit

Ein Mann wollte ein früheres Urteil im Streit um seine Krankenversicherungspflicht neu aufrollen. Die Richter traten auf sein Gesuch nicht ein.

Publikationsdatum: 28. August 2026

Ein Mann lag mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich im Streit über seine Krankenversicherungspflicht. Nachdem das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich im September 2025 gegen ihn entschieden hatte, gelangte er ans Bundesgericht – doch dieses trat im Februar 2026 auf seine Eingabe nicht ein, weil er die formellen Mindestanforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllt hatte.

Daraufhin versuchte der Mann, das bundesgerichtliche Urteil über ein sogenanntes Revisionsgesuch zu kippen. Dabei handelt es sich um ein Instrument, mit dem ein rechtskräftiges Urteil ausnahmsweise neu beurteilt werden kann – allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen, etwa wenn neue Tatsachen auftauchen oder schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen. Der Mann reichte zwischen Februar und April 2026 mehrere Eingaben ein und beantragte zudem, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden.

Das Bundesgericht trat auch auf dieses Gesuch nicht ein. Es stellte fest, dass der Mann keinen der gesetzlich vorgesehenen Revisionsgründe dargelegt hatte. Sein Argument, das frühere Urteil habe das Recht falsch angewendet, genügt dafür nicht. Auch sein Verweis auf das kantonale Urteil half ihm nicht weiter: Ein Revisionsgesuch kann nicht dazu genutzt werden, den Entscheid eines kantonalen Gerichts inhaltlich neu prüfen zu lassen.

Obwohl der Mann damit vollständig unterlag, verzichtete das Gericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten. Das Gesuch um Kostenbefreiung wurde damit hinfällig.

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Urteilsnummer: 9F_5/2026

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