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Paar scheitert mit wiederholten Befangenheitsanträgen gegen Richterin

Ein Paar versuchte wiederholt, eine Waadtländer Richterin wegen Befangenheit abzulösen. Die Richter wiesen das Anliegen als missbräuchlich ab.

Publikationsdatum: 28. August 2026

Ein Paar aus dem Kanton Waadt hatte beim Bundesgericht beantragt, eine kantonale Richterin wegen Befangenheit vom Verfahren auszuschliessen. Das Waadtländer Kantonsgericht hatte diesen Antrag bereits zuvor abgewiesen, weil die betreffende Richterin zum Zeitpunkt des Antrags gar nicht mehr mit dem Fall befasst war. Zudem stellte das Kantonsgericht fest, dass keinerlei Hinweise auf eine tatsächliche Voreingenommenheit der Richterin vorlagen.

Vor Bundesgericht wiederholten die beiden Beschwerdeführer im Wesentlichen dieselben Argumente, die sie bereits in mindestens sieben früheren Verfahren vorgebracht hatten. Sie machten geltend, die Richterin sei befangen, weil sie in mehreren früheren Verfahren zu ihren Ungunsten entschieden habe. Das Bundesgericht hatte ihnen jedoch bereits in all diesen Fällen erklärt, warum diese Begründung nicht stichhaltig ist.

Das Bundesgericht stellte fest, dass das Paar systematisch gegen jeden Richter oder jede Richterin vorgeht, die eine für sie negative Entscheidung trifft. Es qualifizierte die Beschwerde deshalb als missbräuchlich und querulatorisch und trat darauf nicht ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wurde ebenfalls abgelehnt, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Das Paar muss die Gerichtskosten von 500 Franken gemeinsam tragen. Zudem warnte das Bundesgericht ausdrücklich: Künftige missbräuchliche Eingaben des Paares werden ohne weitere Prüfung und ohne Kostenfolge zu den Akten gelegt. Nur wenn eine Eingabe offensichtlich nicht missbräuchlich ist, wird ein Dossier eröffnet.

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Urteilsnummer: 7B_671/2026

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