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Anwalt scheitert mit Klage gegen Überprüfung seiner Honorarnoten

Ein Anwalt wollte verhindern, dass seine Honorare in einem Konkursfall überprüft werden. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 31. August 2026

Im Rahmen eines Konkursverfahrens hatte eine Gesellschaft einen Anwalt damit beauftragt, ihre Interessen zu vertreten und Vermögenswerte zu verwerten. Die Konkursverwaltung zahlte dafür mehr als 120'000 Franken an Honoraren. Eine Gläubigerin des Konkursverfahrens beanstandete diese Zahlungen und verlangte unter anderem, dass die Honorare des Anwalts einer Überprüfung unterzogen werden.

Das kantonale Gericht des Kantons Waadt gab der Gläubigerin teilweise recht: Es ordnete an, dass der Anwalt einen Betrag von rund 950 Franken zurückzahlen und dass seine Honorarnoten einer förmlichen Überprüfung unterzogen werden sollen. Dagegen wehrte sich der Anwalt mit einer Eingabe an das Bundesgericht. Er machte geltend, er sei im kantonalen Verfahren nicht angehört worden und habe vom Entscheid erst spät erfahren.

Die Bundesrichter traten auf die Eingabe des Anwalts jedoch nicht ein – aus mehreren Gründen. Erstens hatte der Anwalt zu spät reagiert: Die zehntägige Frist für eine Eingabe ans Bundesgericht war bereits abgelaufen, als er den Entscheid erhielt. Das Gericht hielt fest, dass er sich hätte aktiv um den Stand des Verfahrens kümmern müssen, sobald er von der Klage der Gläubigerin wusste. Stattdessen hatte er passiv abgewartet – was dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspricht.

Zweitens stellten die Richter fest, dass die angefochtenen Anordnungen des kantonalen Gerichts ohnehin keine anfechtbaren Entscheide darstellen, sondern lediglich interne Weisungen an die Konkursverwaltung. Der Anwalt könne seine Rechte im Rahmen des eigentlichen Überprüfungsverfahrens geltend machen. Die Gerichtskosten von 3'000 Franken gehen zu seinen Lasten.

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Urteilsnummer: 5A_228/2026

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