Symbolbild

Genfer Quartiersplan bleibt gültig – Anwohner erhalten keine Baurechte

Im Genfer Quartier Charmilles sollen Villen durch Wohnhäuser ersetzt werden. Eigentümer von Zufahrtsparzellen scheitern mit ihrem Widerstand gegen den Quartiersplan.

Publikationsdatum: 01. September 2026

Im Quartier Charmilles in Genf plant der Kanton eine grössere Überbauung: Auf einem Areal zwischen der Rue de Bourgogne und der Avenue Soret sollen fünfzehn sechsstöckige Wohngebäude entstehen, umgeben von einem begrünten Park. Das Gebiet ist heute mit rund vierzig Villen bebaut. Der Kanton Genf hat dafür einen sogenannten Quartiersplan (Plan localisé de quartier) erarbeitet und diesen im Oktober 2024 trotz Einsprachen der betroffenen Grundeigentümer genehmigt.

Achtzehn Eigentümer, denen unter anderem vier Parzellen gehören, die bisher als Zufahrtswege genutzt werden, wehrten sich gegen den Plan. Sie verlangten, dass ihre Grundstücke beim Quartiersplan mit Baurechten berücksichtigt werden – also dass ihnen ein Anteil an der erlaubten Baumasse zugeteilt wird. Stattdessen sieht der Plan vor, dass diese Parzellen weiterhin als Zufahrts- und Fusswege dienen und zu einem marktgerechten Preis an die Gemeinde abgetreten werden. Die Eigentümer hielten dies für unzulässig und sahen sich gegenüber anderen Grundeigentümern im Quartier benachteiligt, die Baurechte erhalten.

Das Bundesgericht wies die Klage der Eigentümer ab. Es bestätigte die Einschätzung der Genfer Justiz: Die vier Parzellen dienten bereits vor dem neuen Quartiersplan als Erschliessungswege und würden diese Funktion auch künftig behalten. Es sei deshalb sachlich gerechtfertigt, ihnen keine Baurechte zuzuteilen. Zudem sehe das kantonale Recht eine entgeltliche Abtretung solcher Flächen ausdrücklich vor. Auch der Vorwurf der Ungleichbehandlung liess das Gericht nicht gelten: Die Situation der Zufahrtsparzellen unterscheide sich wesentlich von jenen Grundstücken, die im Parkbereich lägen und Baurechte erhielten.

Die Eigentümer müssen nun die Gerichtskosten von 6000 Franken tragen und zusätzlich den am Verfahren beteiligten Unternehmen je 4000 Franken Entschädigung zahlen. Der Quartiersplan kann damit umgesetzt werden.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_513/2025

Zurück zur Hauptseite