Im Herbst 2022 meldete eine Schule im Tessin, ein damals siebenjähriger Schüler habe in Zeichnungen und gegenüber der Schulpsychologin beschrieben, wie sein Vater ihn schlage und trete. Die Mutter bestätigte die Vorwürfe und gab an, selbst Angst vor ihrem Mann zu haben. Der Vater bestritt die Schläge, räumte aber ein, ein «energischer» Vater zu sein, der die Stimme erhebe. Die Kantonspolizei Tessin befragte alle Beteiligten und leitete ein Strafverfahren ein.
Nach einer ersten Einstellung des Verfahrens im Jahr 2023, die auf Beschwerde der Mutter hin aufgehoben wurde, befragte die Staatsanwaltschaft weitere Zeugen – darunter die Klassenlehrerin und die Schulpsychologin – und holte die Schulunterlagen des Kindes ein. Bei einer erneuten Befragung des Jungen im Februar 2025, diesmal auf Ungarisch, kamen zusätzliche Vorwürfe sexuellen Missbrauchs hinzu. Der Vater wurde erneut einvernommen und bestritt auch diese Vorwürfe. Im August 2025 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, sexueller Handlungen mit einem Kind sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ein.
Die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte diese Einstellung. Sie stellte fest, dass die Aussagen des Kindes und seiner Mutter widersprüchlich seien und die Mutter den Sohn – möglicherweise unbewusst – beeinflusst haben könnte. Zudem fehlten objektive Beweise wie ärztliche Befunde. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Sohnes nun ebenfalls ab. Es befand, der Sohn habe nicht aufgezeigt, weshalb die Vorinstanz die vorliegenden Beweise willkürlich gewürdigt haben soll. Die Begründung der kantonalen Instanz sei nachvollziehbar und rechtskonform.
Das Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden, etwa wenn neue Beweise auftauchen. Der Sohn muss die Verfahrenskosten von 3000 Franken tragen. Im Hintergrund des Falls laufen zwischen den Eltern mehrere parallele Verfahren – sowohl in der Schweiz als auch in Ungarn, dem Herkunftsland der Familie.