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Kläger scheitert, weil er Gerichtskosten nicht bezahlt

Ein Mann wollte seine Persönlichkeitsrechte gerichtlich durchsetzen, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Bundesgericht tritt auf seine Klage deshalb nicht ein.

Publikationsdatum: 01. September 2026

Ein Mann hatte beim Bundesgericht Klage eingereicht, um seine Persönlichkeitsrechte zu schützen. Er wandte sich damit gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Waadt vom November 2025, das zu seinen Ungunsten ausgefallen war. Um das Verfahren vor Bundesgericht einzuleiten, wurde er aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 1'500 Franken zu bezahlen.

Das Bundesgericht setzte dem Mann zunächst eine Frist bis zum 16. Januar 2026, um den Vorschuss zu leisten. Da er nicht zahlte, wurde die Frist auf den 30. Januar 2026 verlängert. Ein weiteres Gesuch um Fristverlängerung lehnte das Gericht ab, gewährte aber noch eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 12. Februar 2026. Auch diese liess der Mann verstreichen, ohne zu zahlen. Er beantragte zudem weder Unentgeltliche Rechtspflege – also staatliche Unterstützung für mittellose Personen – noch legte er dar, weshalb er den Vorschuss nicht aufbringen könnte.

Parallel dazu hatte der Mann beantragt, das Verfahren zu unterbrechen, bis ein anderes, beim Bundesverwaltungsgericht hängiges Verfahren abgeschlossen sei. Dieses Gesuch wurde gegenstandslos, weil das Bundesgericht das Verfahren ohnehin beendete.

Da der Kostenvorschuss trotz mehrfacher Mahnung und verlängerter Fristen nicht einging, trat das Bundesgericht auf die Klage nicht ein. Die Verfahrenskosten von 500 Franken gehen zu Lasten des Mannes. Zusätzlich muss er der Gegenpartei 500 Franken als Entschädigung für deren Anwaltskosten bezahlen.

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Urteilsnummer: 5A_1087/2025

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